Josef Gappmayr
Der Pfarrkirchenrat ist gemeinsam mit dem Pfarrer verantwortlich für die Vermögensverwaltung der Pfarre. Er kümmert sich auch um die finanziellen und personellen Angelegenheiten des Kindergartens und um alle baulichen Agenden der Pfarre. In St. Erhard ist allerdings die Stadtgemeinde Salzburg Eigentümerin der Kirche und des Pfarrhauses und für deren Erhaltung zuständig.
Die Mitglieder des Pfarrkirchenrates werden alle 5 Jahre vom Pfarrgemeinderat gewählt.