Das Sakrament der Weihe

Begriffserläuterung / Sprachgebrauch

Eingehend gilt es sich die Begrifflichkeit etwas genauer anzusehen, denn zum einen wird oft von der Diakonen-, Priester- und Bischofsweihe gesprochen und zum anderen öfters einfach nur das – hier wohl eingangs befremdlich klingende – Wort „Ordination“ verwendet. Grundsätzlich ist es so, dass seit der Zeit der Scholastik für die Spendung dieser Sakramente der Begriff „sacramentum ordinis“ bzw. „ordinatio“ verwendet wird, was man vielleicht am besten mit dem deutschen Wort „bestellen“ bzw. genauer formuliert „in ein Amt bestellen“ übersetzen kann.

 

Biblische Grundlagen AT

Bereits im Alten Testament begegnen uns sehr viele verschiedene Amtsträger: Priester, Könige und Propheten. Könige sollten die Hirten ihres Volkes sein, die Priester hatten die Aufgabe die Opfer darzubringen. Was für uns sehr spannend ist, ist dass bereits im Ersten Testament die Sendung dieser mit einer Handauflegung verbunden war. So lesen wir beispielsweise in Num 27,18.23: „Der HERR antwortete Mose: Nimm dir Josua, den Sohn Nuns, einen Mann, der mit Geist begabt ist, und leg ihm die Hände auf."

 

Biblische Grundlagen NT

Im Neuen Testament kommt nun zu eben dieser Handauflegung das Gebet hinzu. In der Apostelgeschichte lesen wir: „Sie ließen sie vor die Apostel hintreten und diese legten ihnen unter Gebet die Hände auf.“ (Apg 6,6) Auch lesen wir im Zweiten Testament von den von Gott an die Priester übertragenen Vollmachten der Löse- und Bindegewalt (Mt 16,19), der Verkündigung des Evangeliums sowie der Taufe aller Menschen, um diese zu seinen Jüngern zu machen (Joh 28,19f.), zum Vollzug der Eucharistie in Persona Christi (z.B.: 1Kor 11,25f.) und zur Leitung sowie zur Hirtensorge um die ihnen anvertraute Gemeinde, wo es beispielsweise in der Apostelgeschichte heißt: „Gebt Acht auf euch und auf die ganze Herde, in der euch der Heilige Geist zu Vorstehern bestellt hat, damit ihr als Hirten für die Kirche des Herrn sorgt, die er sich durch sein eigenes Blut erworben hat!“ (Apg 20,28)

 

Handauflegung und Gebet – Dogmengeschichte

Bereits in der Apostolischen Überlieferung des Hippolyt (Beginn 3. Jh.) wird in der Übertragung zwischen den drei Ämtern (Bischof, Priester, Diakon) unterschieden und damit auch die Stellung ausgedrückt: dem Bischof legen nach seiner Wahl alle anwesenden Bischöfe die Hände auf, dem Priester legt der „eigene“ Bischof und alle anderen Priester die Hände auf und dem Diakon legt nur der Bischof die Hände auf. Somit wird zum Ausdruck gebracht: der Bischof steht in einer Gemeinschaft mit den Bischöfen der ganzen Welt, der Priester ist der Helfer seines Bischofs und steht in Gemeinschaft mit den anderen Priestern und der Diakon schließlich ist nur seinem Bischof als Helfer hingeordnet. Im Mittelalter entwickeln sich dann zusätzliche symbolträchtige Formen, die wir heute teils noch als „ausdeutende Riten“ kennen: die Überreichung von Kelch und Patene bzw. Hostienschale (Konsekrationsvollmacht) bei der Priesterweihe, die Überreichung von Mitra bzw. Stab bei der Bischofsweihe u.v.m. Besonders wichtig sind die Entwicklungen der letzten Jahre(zehnte), seit denen in allen offiziellen Dokumenten nicht mehr vom „Amt“, sondern vom „Dienst“ die Rede ist. Der Geweihte ist schließlich kein Übermensch, sondern ein Diener für die ihm anvertrauten Menschen. Er soll sie hin zu Christus führen und nicht über sie herrschen.

 

Die Ordination als Sakrament – dreistufiges Weiheamt

Heute kennt unsere Kirche eben dieses dreistufige Weiheamt: die Diakone, die Priester und die Bischöfe. Allen gemeinsam ist, dass nur Männer, die alle „Initiationssakramente“ (Taufe, Firmung, Eucharistie) empfangen haben und mindestens 25 Jahre alt sind zur Weihe zugelassen werden. Priester und Bischöfe bleiben unverheiratet und versprechen den bekannten Zölibat (vom Lateinischen cælebs – ehelos, unverheiratet). Bei den Diakonen unterscheiden wir zwischen dem „ständigen Diakonat“ und dem Diakonat, das hingerichtet ist auf die Priesterweihe. Beim sogenannten „ständigen Diakonat“ gibt es auch die Möglichkeit für verheiratete Männer zur Weihe zugelassen zu werden. Hier erhöhtsich das Mindestalter jedoch auf 35 Jahre und es bedarf auch der Zustimmung der Ehefrau.