Das Sakrament der Ehe

Zur Bedeutung des Sakramentes

Das Sakrament der Ehe ist das einzige Sakrament, das sich die beiden Brautleute selbst spenden. Sie bezeugen vor Gott und der Gemeinde, dass sie sich einander lieben und die Treue halten wollen, bis an ihr Lebensende. In dem die Brautleute kirchlich heiraten wollen, erklären sie sich bereit Gott in ihren Lebensbund mitaufzunehmen und ihn um seine Begleitung und seine Führung bitten wollen.

 

Vorgehensweise

Wenn beide Brautleute röm.-kath. sind, erfolgt die Anmeldung für die Trauung in einer der beiden Wohnpfarren. Sollte nur eine/r der beiden röm.-kath. sein, ist für Anmeldung ihre/seine Wohnpfarre zuständig.

 

Trauung von Pfarrangehörigen unseres Pfarrverbandes: Anmeldung mit den Dokumenten in der Pfarrkanzlei (+43 6474 22910 / pfarre.tamsweg@eds.at), wo das Trauungsprotokoll vorbereitet wird. Terminvereinbarung für ein gemeinsames Gespräch der Brautleute mit dem Herrn Pfarrer. Die Informationen zum Eheseminar erhalten sie bei der Anmeldung.

 

Trauung von Pfarrangehörigen in einer anderen Pfarre: Anmeldung mit den Dokumenten in der Pfarrkanzlei, wo das Trauungsprotokoll vorbereitet wird. Terminvereinbarung für ein gemeinsames Gespräch der Brautleute mit unserem Herrn Pfarrer. Für das Eheseminar können Sie sich unter www.kirchliche-hochzeit.at anmelden. Das fertige Trauungsprotokoll wird an die Trauungspfarre weitergeleitet.

 

Trauung von Pfarrfremden in unserem Pfarrverband: Anmeldung mit den Dokumenten in Ihrer zuständigen Wohnpfarre, wo das Trauungsprotokoll nach Fertigstellung an unsere Pfarre weitergeleitet wird. Eine Terminvormerkung in Tamsweg im laufenden Arbeitsjahr bis zum Sommer ist möglich, die definitive Terminfixierung können wir erst nach Erhalt des fertigen Trauungsprotokolls durchführen.

 

Benötigte Dokumente

Geburtsurkunden, Taufschein und Meldezettel der Brautleute

Zusätzlich bei Verwitweten: Heiratsurkunde der ersten Ehe und Totenschein des verstorbenen Ehepartners

Zusätzlich bei schon einmal standesamtlich Verheirateten und Geschiedenen: Heiratsurkunde der ersten Ehe und Scheidungsdekret

Zusätzlich bei schon standesamtlich Verheirateten: Heiratsurkunde

Zusätzlich bei Eltern von Minderjährigen: Geburtsurkunden und Taufscheine der Kinder