Im Kirchenrecht heißt es dazu: "In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur solche zugelassen werden, die aufgrund ihrer menschlichen, sittlichen, geistlichen und intellektuellen Anlagen, ihrer physischen und psychischen Gesundheit und auch ihrer rechten Absicht fähig erscheinen, sich dauernd geistlichen Ämtern zu widmen." (can. 241 §1)
Im Klartext heißt das folgendes als Voraussetzungen:
Für so genannte "Spätberufene" ohne Matura besteht die Möglichkeit, diese Studienberechtigungsprüfung für katholische Theologie abzulegen.
Bei der Entscheidung Priester zu werden, handelt es sich nicht um eine Berufs-, sondern eine Lebensentscheidung. Darum werden die Motivationen und Voraussetzungen in Aufnahmegesprächen besprochen. Der Erzbischof entscheidet letztlich über die Aufnahme ins Priesterseminar.
Was können erste Schritte für einen Interessenten sein?