Aufnahmebedingungen

Im Kirchenrecht heißt es dazu: "In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur solche zugelassen werden, die aufgrund ihrer menschlichen, sittlichen, geistlichen und intellektuellen Anlagen, ihrer physischen und psychischen Gesundheit und auch ihrer rechten Absicht fähig erscheinen, sich dauernd geistlichen Ämtern zu widmen." (can. 241 §1)

Im Klartext heißt das folgendes als Voraussetzungen:

  • Unverheirateter Mann, der getauft und gefirmt ist
  • Fester Wunsch Priester zu werden
  • Verwurzelung im katholischen Glauben
  • Intensive Bemühung in der Suche nach Gott
  • Mit beiden Beinen im Leben stehen
  • Physische und psychische Gesundheit
  • Bereitschaft, sich auf den Ausbildungsprozess einzulassen
  • Matura bzw. Studienberechtigung

Für so genannte "Spätberufene" ohne Matura besteht die Möglichkeit, diese Studienberechtigungsprüfung für katholische Theologie abzulegen.

Bei der Entscheidung Priester zu werden, handelt es sich nicht um eine Berufs-, sondern eine Lebensentscheidung. Darum werden die Motivationen und Voraussetzungen in Aufnahmegesprächen besprochen. Der Erzbischof entscheidet letztlich über die Aufnahme ins Priesterseminar.


Was können erste Schritte für einen Interessenten sein?

  • Zuerst vor allem die persönliche Prüfung der Motivation im Gebet, in Gesprächen mit Menchen die einem im Leben und im Glauben Wegbegleiter sind
  • Die Vereinbarung eines ersten unverbindlichen Informationsgesprächs mit dem Regens des Priesterseminars ist jederzeit möglich: per Telefon oder e-mail (Mag. Tobias Giglmayr, +43 676 87461210)
  • Nach erfolgtem Informationsgespräch finden die Aufnahmegespräche mit Regens, Generalvikar und Erzbischof statt.
  • Bei positivem Ausgang des Aufnahmeverfahrens erfolgt die Aufnahme durch den Erzbischof.