Neben dem Pfarrgemeinderat, der den Pfarrer in den pastoralen Aufgaben unterstützt, steht der Pfarrkirchenrat (PKR) dem Pfarrer in vermögensrechtlichen Angelegenheiten beratend zur Seite, wobei diese Arbeiten in der Pfarrgemeindeordnung bzw. Pfarrkirchenratsordnung der Erzdiözese Salzburg geregelt sind.
Der Pfarrkirchenrat unserer Pfarre setzt sich zur Zeit so zusammen:
Hauptaufgabe des Pfarrkirchenrates (PKR) ist die Erstellung und Kontrolle der Jahresrechnung; die Finanzierung und Umsetzung baulicher Notwendigkeiten, sowie die Regelung besitz- und vermögensrechtlicher Angelegenheiten, wobei er seine Entscheidungen immer mit der Diözese bzw. der zuständigen Finanzkammer abzustimmen hat.
Die Funktionsperiode ist identisch mit der des Pfarrgemeinderates und dauert 5 Jahre. Die Mitglieder des PKR werden durch den Pfarrgemeinderat vorgeschlagen und nominiert.
Die Tätigkeit im Pfarrkirchenrat ist ein unentgeltliches Ehrenamt!