Der Pfarrkirchenrat nimmt im Auftrag des Pfarrgemeinderates die Vermögensverwaltung der Pfarre wahr. Er ist dem Pfarrgemeinderat im Rahmen der Pfarrkirchenratsordnung verantwortlich und ihm auskunfts- und berichtspflichtig.
Die Verwaltung der Finanzen hat im Dienst der Seelsorge zu erfolgen.
Der Pfarrkirchenrat entscheidet über die vom Pfarrgemeinderat und dessen Ausschüssen am Beginn jedes Rechnungsjahres an ihn herangetragenen Budgetwünsche. Er hat den Pfarrgemeinderat mindestens einmal jährlich über die vom ihm getroffenen oder beabsichtigten Entscheidungen in Form einer Jahresrechnung und eines Budgetvoranschlages in Kenntnis zu setzen.
Der Pfarrkirchenrat vertritt die Pfarre in rechtsverbindlichen Angelegenheiten nach außen.