"Unser Leben und unser Sterben liegt in Gottes Hand“

B e g r ä b n i s t e r m i n: Absprache mit dem Herrn Pfarrer. In der Regel um 14.00 Uhr.

Im Sommer sind auch Abendtermine möglich.

Für die A U F B A H R U N G S H A L L E ist der Mesner zuständig. Er informiert auch über ortsübliche Begräbnisgewohnheiten. Tagsüber und am Abend, vor und nach dem Rosenkranz ist die Aufbahrungskapelle geöffnet.

S t e r b e g l o c k e:  wird bei dem nach dem Todesfall folgenden Gottesdienst geläutet.

S e e l e n r o s e n k r a n z: auf Wunsch an 1-2 Abenden in der Kirche um 19.30 Uhr.
(Winterzeit 19.00 Uhr). Dafür wird der Mesner verständigt.
Auf Wunsch wird am Vorabend auch eine Andacht (mit Liedern und Texten) gehalten.

T o t e n g r ä b e r:  Robrt Lindinger, Thalgau Tel.: 0664-1552943
                                  Mail: robert.lindinger@gmx.at
P o l i z e i:  Verkehrsregelung für Trauerzug. Bitte verständigen!

Bestattungsunternehmen:
Dieses erledigt auf Wunsch auch Behördengänge.

Im Flachgau:
Lesiak Ges.m.b.H., Moosstr.1, Seekirchen, Tel.:06212-5955
Handy: 0664-3528585

Schoosleitner Kurt, Unterdorf 128, Thalgau, Tel.:06235-6713
Handy: 0664-4310312

Bei der Organisation von Bestattungsdiensten hilft der Mesner. Auf Wunsch werden die Sarg-, Laternen-, Kreuz- u. Fahnenträger von ihm vermittelt. Traditionellerweise sind das Nachbarschaftsdienste. Träger von Bestattungsfirmen kommen auf deren Rechnung.

Partezettel, Sterbebilder und Kranzschleifen:
Überlegen Sie bitte in der Familie den Text. Wünschenswert ist eine christliche Aussage: Ein Wort der Hoffnung, des Glaubens an das ewige Leben, ein Satz aus der Bibel, gestärkt mit den Sakramenten der Kirche, österlicher Gottesdienst,...

An Dokumenten brauchen Sie in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsunternehmen:

  • Vom Arzt (Krankenhaus) einen Totenschaubefund.
  • Einen neuen Taufschein für das Pfarramt (außer bei hier getauften Christen).

Die Sterbeurkunde mit Stempelmarke wird im Standesamt Salzburg, Mirabellschloss, ausgestellt:

Dazu sind folgende Urkunden erforderlich:

  • Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
  • Sterbeurkunde vom verstorbenen Ehepartner
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel

Anstelle einer Überzahl an Kränzen könnten im Sinne des/der Verstorbenen Spenden zugunsten der Kirche oder sonst einem guten Zweck gegeben werden. Bestellungen von Heilige Messen werden im Pfarrbüro entgegengenommen, sowie eine halbe Stunde vor dem Begräbnis in der Sakristei. Die Angehörigen bekommen eine Liste der bestellten Messen, sowie „der Spenden anstelle eines Kranzes“. (z. B. Blumenschmuck Kirche: Raika Konto Nr.: 23994)

Ablauf der Begräbnisfeier:

  • Begräbnisgottesdienst: Wer könnte aus dem Verwandten-oder Bekanntenkreis Lesung und Fürbitten, oder andere Texte vortragen? Wird ein Organist, Chor und/oder Volksgesang gewünscht?
  • Eine Stunde vorher läutet die Totenglocke und der Sarg wird in die Kirche gebracht. Die Angehörigen kommen ½ Stunde vor Beginn der Trauerfeier zur Kirche/Aufbahrungskapelle.
  • Messfeier: Die Trauergemeinde, besonders die Angehörigen, sind eingeladen zur hl. Kommunion. Gerade an einem solchen Tag brauchen wir die Gemeinschaft mit Christus im hl. Sakrament und das fürbittende Gebet der Gläubigen.
  • Abschlussgebet und Verabschiedung in der Kirche. (Für verstorbene Mitglieder des Kameradschaftsbundes wird beim Kriegerdenkmal gebetet).
  • Trauerzug (Musikbegleitung)
  • Beisetzung beim Grab – Angehörige können auch am Schluss der Teilnehmer zum Grab mit Weihwasser gehen.


Wir bitten um Bezahlung der Kosten für Gottesdienst, Aufbahrungskapelle, Orgel/Chor, Mesner, Totenkammerbetreuung in der 
Pfarrkanzlei: Mo, Mi u. Fr geöffnet von 9.00 - 12.00 Uhr. Do 15.00 - 17.00 Uhr
Sie erhalten auch eine Zusammenfassung der bestellten Messen und Kranzspenden.

Die Gräber des Pfarrfriedhofes sind Eigentum der Kirche. Das Grabdenkmal soll der persönliche Ausdruck des christlichen Totengedenkens sein.

Jede Neuerrichtung bzw. Veränderung einer Grabstätte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung/Pfarramt. In den Gräbern des Pfarrfriedhofes können auch Urnen beigesetzt werden.

Grabgebühr für 1 Jahr am Pfarrfriedhof

Einfaches Grab € 29,00
Doppelgrab € 58,00

Kränze und Gebinde sind nach angemessener Frist zu entfernen. Ist keine Eigenentsorgung möglich, wird ab dem 7. Kranz von der Gemeinde eine Entsorgungsgebühr eingehoben.

Aus Gründen des Fassungsvermögens des Müllcontainers wird ersucht, den Tag des Abräumens Herrn Kühleitner (Tel. 06225-2034) bekanntzugeben.(Gemeindefriedhof: Gemeinde anrufen).

Für die Verwaltung des Pfarrfriedhofes ist das Pfarrbüro zuständig.
Tel.: 06225-8217

Für die Verwaltung der Gräber auf dem Gemeindefriedhof ist das Gemeindeamt zuständig.
Im Leid und in der Liebe um die/den Verstorbene/n gibt uns das Kreuz und die Auferstehung Jesu Trost und Kraft.

Pfarrkirchenrat mit Pfarrer