1. Johann Michael Haydn-Verdienstmedaille
Die Johann Michael Haydn-Verdienstmedaille wird verliehen als Zeichen der öffentlichen Anerkennung für Verdienste um die Kirchenmusik in der Erzdiözese Salzburg im pfarrlichen oder diözesanen Bereich.
1.1 Stufen der Verdienstmedaille
a) Das Ehrenzeichen in Bronze für 10 Jahre Dienst im Bereich der Kirchenmusik
b) Das Ehrenzeichen in Silber für 25 Jahre Dienst im Bereich der Kirchenmusik
c) Das Ehrenzeichen in Gold ab 40 Jahre Dienst im Bereich der Kirchenmusik
1.2 Beschreibung der Johann Michael Haydn-Verdienstmedaille
Das Ehrenzeichen zeigt auf der Vorderseite ein Portrait von Johann Michael Haydn und die Inschrift „Johann Michael Haydn-Verdienstmedaille / 1737-1806“. Auf der Rückseite ist das Rupertuskreuz abgebildet und die Inschrift „Für verdienstvolles kirchenmusikalisches Wirken in der Erzdiözese Salzburg“.
1.3 Antrag und Verleihung
Der Antrag auf Verleihung wird über den Pfarrer oder den zuständigen Kirchenrektor an das Kirchenmusikreferat gerichtet.
Die Entscheidung über die Verleihung trifft eine Arbeitsgruppe der Diözesankommission für Kirchenmusik (vgl. Statut der Diözesankommission für Kirchenmusik Nr. 1 g), VBl. 2003, S. 99)
Die Auszeichnung überreicht der Vorsitzende der Diözesankommission für Kirchenmusik oder dessen Vertreter/in bzw. der mit der Seelsorge Beauftragte des Wirkungsortes.
Mit dem Ehrenzeichen wird gleichzeitig eine Urkunde übergeben.
Der Antragsteller / Die Antragstellerin trägt die Kosten für das Ehrenzeichen und die Urkunde.
Ein Verzeichnis aller Träger/innen der Johann Michael Haydn-Verdienstmedaille ist in der Abteilung Liturgie des Seelsorgeamtes aufzubewahren.
2. Erzbischöfliche Dank- und Anerkennungsurkunde
Beim Ausscheiden aus dem aktiven kirchenmusikalischen Dienst nach mehr als 30 Tätigkeitsjahren kann bei der Diözesankommission für Kirchenmusik eine Dank- und Anerkennungsurkunde des hwst. Herrn Erzbischofs beantragt werden.
2.1 Antrag und Verleihung
Der Antragsteller / Die Antragstellerin trägt die Kosten für die Urkunde.
Die Auszeichnung überreicht der Vorsitzende der Diözesankommission für Kirchenmusik oder dessen Vertreter/in bzw. der mit der Seelsorge Beauftragte des Wirkungsortes.
3. Rechtswirksamkeit
Dieses Statut tritt mit 1. September 2003 in Kraft.
Salzburg, 29. Juli 2003
Prot.Nr. 1166/03-AThME
Antragsformular Ehrungen (233 KB)