Nach derzeitigem Stand kann die Sternsingeraktion ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Sollten sich die gesetzlichen Vorgaben ändern, werden wir dich an dieser Stelle unverzüglich informieren.
Darin sind keinerlei Auflagen oder für die Sternsingeraktion relevante Maßnahmen enthalten. Die Sternsingeraktion kann also ohne Einschränkungen oder spezielle gesetzliche Erfordernisse durchgeführt werden.
Sollten sich die gesetzlichen Vorgaben ändern, werden wir darüber an dieser Stelle unverzüglich informieren.
In den letzten drei Jahren haben wir alle und die Pfarren im Speziellen einen verantwortungsvollen und sinnvollen Umgang mit Corona gelernt. Klar ist: Kranke bzw. positiv getestete Personen sollen nicht an der Sternsingeraktion teilnehmen. Sollten aufgrund besonderer Umstände in deiner Pfarre spezielle Schutzmaßnahmen notwendig erscheinen, steht dir das natürlich frei. Im Bedarfsfall kannst du dich auch gerne bei uns im Jungscharbüro melden und mit uns Rücksprache halten.
Bei Besuch von Krankenhäusern, Pflege- und Kureinrichtungen, Altersheimen, etc. bitte vorher mit der jeweiligen Hausleitung, die Bedingungen für einen Sternsingerbesuch klären. Bitte auch auf spezielle gesetzliche Regelungen in den Bundesländern achten (z.B. Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln in Wien, etc.)