Die Hofbaumeisterei (ab 1778 das Hofbauamt) ist erstmals urkundlich unter Erzbischof Leonhard von Keutschach (1495 bis 1519) erwähnt. Die Aufgaben der Hofbaumeisterei waren zu dieser Zeit vorwiegend der Straßenbau (z.B. Neubau der 1505 zerstörten Salzachbrücke in Salzburg), der Ausbau der Festung Hohensalzburg und der Wasserbau.
Erst unter Erzbischof Matthäus Lang von Wellenburg (1519 – 1540) sind die mit Bauaufgaben befassten Hofbaumeister namentlich genannt. Auch wird die Bauordnung von 1523 erwähnt.
Bauvorhaben im pfarrlichen Verwaltungsbereich
Kirchliches Bauen ist Anlaufstelle für die Pfarren zur Beratung bei allen baulichen Maßnahmen, beginnend mit der Bauabsicht bis zur Umsetzung. Dies beinhaltet gegebenenfalls auch Machbarkeitsstudien und Nutzungskonzepte.
Beratung bei Auftragsvergaben
Schriftliche Beauftragung an Planungsbüros, ausführende Firmen, Vergabegespräche.
Beratung in Gewährleistungsfragen
Mängelfeststellung, Durchsetzung der Mängelbehebung, rechtliche Beratung in Zusammenarbeit mit dem Rechtsreferat.
Bauvorhaben der Diözesanen Zentralverwaltung
Kirchliches Bauen soll die Planung und Abwicklung aller Bauvorhaben der Diözesanen Zentralverwaltung durchführen – in Zusammenarbeit mit der Gebäudeverwaltung.
Alle Bauvorhaben im Einflussbereich der Zentralverwaltung der Diözese werden im Regelfalle vom Kirchliches Bauen geplant und abgewickelt. In Ausnahmefällen, in denen die gestellte Aufgabe die Leistungskapazität von Kirchliches Bauen überfordert, müssen auch solche Vorhaben extern durch freiberufliche Fachleute bearbeitet werden.
Aufsichtsorgan-Aufsichtsbehördliche Stellung
Werden von den Pfarren Bauvorhaben ohne Bearbeitung durch Kirchliches Bauen abgewickelt, so muss Kirchliches Bauen von den Pfarren trotzdem über alle für die Beurteilung des Bauvorhabens relevanten Entscheidungen informiert werden.
Budgeteingabe-Haushaltsplan
Unterstützung der Pfarren durch das Bauamt bei der Eingabe um Zuschüsse in der Direktion der Finanzkammer für den Haushaltsplan
Subventionsprüfung
Ansuchen der Pfarren um Zuteilung budgetärer Mittel werden von Kirchliches Bauen geprüft. Die Zuteilung der Zuschüsse erfolgt durch die Direktion von Finanzen und Wirtschaft nach der Prüfung und der Freigabe durch Kirchliches Bauen.
Kirchliches Bauen - Übersicht >>
Aus der Haltung von Dankbarkeit und dem Wissen, dass nichts selbstverständlich ist, können Werke mit besonderer Ausstrahlung, die zum Gebet und zum Verweilen oder gleichsam zum Arbeiten und zum Innehalten einladen, entstehen.
Kapitelplatz 2, 5010 Salzburg
Telefon: 0662 / 8047 - 3030 | Fax: 0662 / 8047 - 3039
finanzkammer.bauamt@eds.at