Geschichte Kirchliches Bauen

Seit wann gibt es Kirchliches Bauen?

Die Hofbaumeisterei (ab 1778 das Hofbauamt) ist erstmals urkundlich unter Erzbischof Leonhard von Keutschach (1495 bis 1519) erwähnt. Die Aufgaben der Hofbaumeisterei waren zu dieser Zeit vorwiegend der Straßenbau (z.B. Neubau der 1505 zerstörten Salzachbrücke in Salzburg), der Ausbau der Festung Hohensalzburg und der Wasserbau. 
Erst unter Erzbischof Matthäus Lang von Wellenburg (1519 – 1540) sind die mit Bauaufgaben befassten Hofbaumeister namentlich genannt. Auch wird die Bauordnung von 1523 erwähnt.
 

  • Wer war der erste überlieferte Mitarbeiter der Hofbaumeisterei
    Reichart von Randwickl – 1522 bis 1525.
     
  • Bekannte Persönlichkeiten im Hofbauamt,  u.a.
    Andrea Bertoletto, Santino Solari, Antonio Dario, Caspar Zugalli
     
  • Was waren die Aufgaben des Hofbauamtes
    Beratung des Erzbischofs in allen Bauangelegenheiten, Vorbereitung und Veranschlagung jeder Bauführung und Überwachung der Baumaßnahmen.

     

Aufgaben Kirchliches Bauen

Bauvorhaben im pfarrlichen Verwaltungsbereich
Kirchliches Bauen ist Anlaufstelle für die Pfarren zur Beratung bei allen baulichen Maßnahmen, beginnend mit der Bauabsicht bis zur Umsetzung. Dies beinhaltet gegebenenfalls auch Machbarkeitsstudien und Nutzungskonzepte.


Beratung bei Auftragsvergaben
Schriftliche Beauftragung an Planungsbüros, ausführende Firmen, Vergabegespräche. 


Beratung in Gewährleistungsfragen
Mängelfeststellung, Durchsetzung der Mängelbehebung, rechtliche Beratung in Zusammenarbeit mit dem Rechtsreferat. 


Bauvorhaben der Diözesanen Zentralverwaltung
Kirchliches Bauen soll die Planung und Abwicklung aller Bauvorhaben der Diözesanen Zentralverwaltung durchführen – in Zusammenarbeit mit der Gebäudeverwaltung. 
Alle Bauvorhaben im Einflussbereich der Zentralverwaltung der Diözese werden im Regelfalle vom Kirchliches Bauen geplant und abgewickelt. In Ausnahmefällen, in denen die gestellte Aufgabe die Leistungskapazität von Kirchliches Bauen überfordert, müssen auch solche Vorhaben extern durch freiberufliche Fachleute bearbeitet werden. 


Aufsichtsorgan-Aufsichtsbehördliche Stellung
Werden von den Pfarren Bauvorhaben ohne Bearbeitung durch Kirchliches Bauen abgewickelt, so muss Kirchliches Bauen von den Pfarren trotzdem über alle für die Beurteilung des Bauvorhabens relevanten Entscheidungen informiert werden. 

Budgeteingabe-Haushaltsplan
Unterstützung der Pfarren durch das Bauamt bei der Eingabe um Zuschüsse in der Direktion der Finanzkammer für den Haushaltsplan 
 

Subventionsprüfung
Ansuchen der Pfarren um Zuteilung budgetärer Mittel werden von Kirchliches Bauen geprüft. Die Zuteilung der Zuschüsse erfolgt durch die Direktion von Finanzen und Wirtschaft nach der Prüfung und der Freigabe durch Kirchliches Bauen.

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Bauen und Immobilien

Der „Geist des Kirchlichen Bauens“ soll geprägt sein von:

  • Respekt vor der Geschichte des Gebäudes
  • Achtsamkeit auf das historische Baugefüge
  • Augenmaß für die Aufgabenstellung
  • Entsprechende sinnvolle, innovative und wirtschaftliche Lösungen im Einklang mit der Schöpfungsverantwortung und der Ökologie im Sinne einer guten Nachhaltigkeit
  • Achtung und Wertschätzung den handelnden Personen gegenüber (Partner nicht Gegner) und der Liebe zum Bauen.

Aus der Haltung von Dankbarkeit und dem Wissen, dass nichts selbstverständlich ist, können Werke mit besonderer Ausstrahlung, die zum Gebet und zum Verweilen oder gleichsam zum Arbeiten und zum Innehalten einladen, entstehen.

 

Kontakt

Kapitelplatz 2, 5010 Salzburg
Telefon: 0662 / 8047 - 3030 | Fax: 0662 / 8047 - 3039
finanzkammer.bauamt@eds.at


 
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