Im Wesentlichen in der Diözesanen Bauordnung geregelt (siehe § 8, 9, 12, 14). Beobachtung des Bauzustandes wie „ein guter Hausvater“.
- Dächer, Regenablaufrohre > Ableitung, Reinigung
- Kamine und Kaminköpfe
- Dachrinnen (auf Dichtheit prüfen, Reinigung speziell vor Winter z.B. Laub),
- Entleerung der Regensinkkästen
- Schneefänge
- Fassade (Putz, Anstrich, Holzanstriche)
- Fenster (Verkittungen, Anstriche, Verglasungen, Beschläge)
- Fensterbleche (Neigung nach außen, Verkittungen zum Putzanschluss, Anschluss an die Fensterstöcke).
- Kittfugen
- Fußböden (Verschmutzungen, Oberflächenbehandlung, Ebenflächigkeit)
- Inventar (Altäre, Bilder, Paramente und Textilien) > auf Wurmbefall, Schwamm, Fassungen, Verunreinigungen, Feuchtigkeitsschäden, Staub etc.
- Drainagen – 1 x jährliche Funktion prüfen, durchspülen – reinigen.